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1. Allgemeines

1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle zwischen der Firma INFO – Das Magazin Pforzheim GmbH (nachfolgen „Firma INFO“)und dem Auftraggeber bestehenden Vertragsbeziehungen. Die AGB gelten ohne besonderen Hinweis auch für alle Folgeaufträge des Auftraggebers.1.2 Die AGB gelten nur im Verkehr mit Unternehmen i. S. v. § 14 BGB.1.3 Die AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehenden oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen, es sei denn, dass die Firma INFO diese ausdrücklich schriftlich anerkannt hat. Diese AGB gelten auch dann, wenn die Firma INFO in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.1.4 Änderungen der AGB werden dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber ihnen nicht schriftlich widerspricht. Die Firma INFO wird auf diese Folge im Mitteilungsschreiben besonders hinweisen. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung eingegangen sein.


2. Vertragsschluss

Angebote der Firma INFO sind freibleibend. Verträge kommen erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit unserer Lieferung zustande, je nachdem, welches Ereignis früher liegt.


3. Leistungen der Firma INFO

3.1 Die Firma INFO verpflichtet sich, den vom Auftraggeber erteilten Auftrag entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen und etwaigen anderen vertraglich wirksam vereinbarten Abreden durchzuführen. 3.2 Die Firma INFO ist berechtigt, ihre Leistungen auch durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. 3.3 Muster, Entwürfe, Skizzen, Projektvorschläge etc. des Auftraggebers dienen nur als ungefähre Grundlage. Zu einer Nachprüfung der eingereichten Unterlagen, auch in Bezug auf bestehende gewerbliche Schutzrechte Dritter, ist die Firma INFO nicht verpflichtet. Vom Auftraggeber übermittelte Texte, die weiterverarbeitet werden sollen, werden von der Firma INFO nicht auf syntaktische und logische Richtigkeit überprüft. Daraus resultierende Folgefehler in der Weiterverarbeitung sind vom Auftraggeber zu verantworten.


4. Vergütung

4.1 Soweit nicht anders vertraglich vereinbart, richtet sich die Vergütung nach der jeweils aktuellen Preisliste der Firma INFO, die jeweils im Internet unter www.info-pforzheim.deabrufbar ist. Die angegebenen Preise gelten nur bei Überlassung von einwandfreien Manuskripten und Daten an die Firma INFO. In anderen Fällen kann der Mehraufwand aufgrund der Beeinträchtigung der Manuskripte und Daten in Rechnung gestellt werden. Sämtliche Beträge verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.4.2 Nach Leistungserbringung erstellt und übersendet die Firma INFO die entsprechende Rechnung. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu zahlen. Bei Auftraggebern, mit denen noch keine Geschäftsbeziehung besteht, kann Vorauszahlung verlangt werden. 4.3 Der Auftraggeber kann wegen etwaiger eigener Ansprüche, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, soweit seine Forderungen rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind.


5. Eigentums- und Rechtsvorbehalte

5.1 Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber behält sich die Firma INFO das Eigentum an den von ihr gelieferten Materialien und Datenträgern vor.5.2 Die Firma INFO bleibt im Übrigen Eigentümer der bei der Durchführung des Auftrages verwendeten und erarbeiteten Materialien, die nicht an den Auftraggeber geliefert werden. Sämtliche immateriellen Rechte der Firma INFO, insbesondere Urheberrechte nach dem UrhG, verbleiben, soweit nicht anderes geregelt, bei der Firma INFO. Das Urheberrecht des Auftraggebers an von ihm erarbeiteten Unterlagen, Manuskripten etc. bleibt hiervon unberührt.


6. Lieferungen und Leistungen

6.1 Lieferungen und Leistungen gelten ab Pforzheim, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers und in fachüblicher Verpackung. Sofern der Auftraggeber keine besondere Weisung erteilt, erfolgt der Versand per gewöhnlicher Postsendung. 6.2. Sofern ein Auftragswerk in einem Print- oder Onlinemedium der Firma INFO veröffentlicht werden soll, wird die Firma INFO dem Auftraggeber vorab Korrekturabzüge übersenden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese auf Schreibfehler und sonstige Mängel zu prüfen. Der Auftraggeber wird der Firma INFO unverzüglich schriftlich etwaige notwendige Korrekturen mitteilen oder die Freigabe erteilen. Fernmündlich mitgeteilte Korrekturen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Teilt der Auftraggeber innerhalb von sieben Tagen nach Zugang des Korrekturabzuges keine zu korrigierenden Mängel mit und erteilt er innerhalb dieser Frist auch keine Freigabe, so gilt der Korrekturabzug als genehmigt.


7. Lieferzeit

7.1 Liefertermine werden von der Firma INFO individuell mit dem Kunden vereinbart. Verlangt der Auftraggeber nach Vertragsschluss Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen können, wird ein neuer Liefertermin vereinbart.7.2 Wenn der vereinbarte Liefertermin um einen Zeitraum von mehr als vier Wochen überschritten wird, kann der Auftraggeber durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche wegen Verzögerung der Leistung sind summenmäßig auf den Auftragswert beschränkt. Im Übrigen gelten die Regelungen in Ziff. 9.


8. Gewährleistung

8.1 Die gelieferten Materialen, Werke etc. sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Empfang sorgfältig zu prüfen, auch wenn Auswahlmuster oder sonstige Vorlagen durch ihn zur Verfügung gestellt wurden. Beanstandungen müssen unverzüglich schriftlich mitgeteilt und die Materialen, Werke etc. zur Nachprüfung und Nachbesserung bereitgestellt werden. Mängel hat der Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch binnen sieben Tagen nach Empfang des Werkes schriftlich mit der ausdrücklichen Aufforderung zur Nacherfüllung anzuzeigen, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Entsprechendes gilt, wenn Mängel sich später zeigen (versteckte Mängel). Unterlässt der Auftraggeber die fristgerechte schriftliche Anzeige, so gilt das Werk in Ansehung derartiger Mängel als genehmigt.8.2 Die Gewährleistung der Firma INFO für die Mangelfreiheit der Leistungen richtet sich im Übrigen, soweit in den AGB nichts anderes bestimmt ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen.


9. Haftung

9.1 Die gesetzliche Haftung für Schäden wegen einer garantierten Beschaffenheit der Leistungen wird durch diese AGB nicht eingeschränkt. Im Übrigen haftet die Firma INFO ausschließlich nach Maßgabe der nachstehenden Ziffern 9.2 bis 9.5.9.2 Die Firma INFO haftet vorbehaltlich der nachstehenden Ziffer 9.4 unbeschränkt in folgenden Fällen: (a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; (b) bei schuldhaften Pflichtverletzungen seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten, die zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit führen.9.3 Soweit nicht ein Fall gemäß vorstehender Ziffer 9.2 (b) vorliegt, haftet die Firma INFO für einfache Fahrlässigkeit nur, wenn eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist. Eine solche wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn die Erfüllung der Pflicht die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und die Vertragspartner auf die Einhaltung der Pflicht vertrauen dürfen (Kardinalpflicht). Dies gilt auch für das Handeln von Erfüllungsgehilfen. Bei Verletzung einer Kardinalpflicht durch einfache Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.9.4 Außer in Fällen von Vorsatz ist die Haftung der Firma INFO für entgangenen Gewinn und andere reine Vermögensschäden auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. 9.5 Die Haftungsausschlüsse bzw. Haftungsbeschränkungen gemäß vorstehenden Ziffern 9.1 bis 9.4 gelten auch für die außervertragliche Haftung. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.


10. Rechte Dritter

10.1 Der Auftraggeber garantiert, dass er über sämtliche erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte an den an die Firma INFO übergebenen Mustern, Entwürfen, Skizzen oder sonstigen Unterlagen verfügt und diese zur Durchführung des Auftrages auf die Firma INFO übertragen bzw. der Firma INFO einräumen kann. Auf Verlangen der Firma INFO hat der Auftraggeber der Firma INFO die Inhaberschaft der erforderlichen Nutzungsrechte nachzuweisen.10.2 Der Auftraggeber stellt die Firma INFO auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte auf der Grundlage geltend machen, die Verwendung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Materialien würde Rechte Dritter verletzen oder der Inhalt des Materials verstoße gegen gesetzliche Regelungen. Der Auftraggeber wird der Firma INFO jeden hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverfolgung, ersetzen.


11. Urheberrecht

Der Auftraggeber darf die Werke und INFO-Entwürfe nicht vervielfältigen, es sei denn die Firma INFO stimmt dem ausdrücklich zu. Darüber hinaus gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für kreative Leistungen.


12. Sonstige Rechte

12.1 Die Firma INFO behält sich das Recht vor, ihren Firmentext oder ihr Firmenzeichen in branchenüblicher Weise auf Auftragswerke und Lieferungen aller Art anzubringen.12.2 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, ist INFO berechtigt, den Auftraggeber als Referenz zum Zwecke der Eigenwerbung und Kundenberatung zu nennen. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.12.3 Die Firma INFO hat zu jedem Zeitpunkt das Recht, den Auftrag zu kündigen, wenn sich herausstellt, dass der Auftrag gegen moralische, ethische oder religiöse Grundsätze verstößt. In diesem Falle bestehen seitens des Auftraggebers keinerlei vertragliche Ansprüche, insbesondere termingerechter Fertigstellung. Alle bis zum Zeitpunkt der Kündigung billigerweise entstandenen Kosten können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.


13. Abtretung

Der Auftraggeber ist zur Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertrag ohne die ausdrückliche Zustimmung der Firma INFO nicht berechtigt.


14. Schlussbestimmungen

14.1 Mündliche Nebenabreden zu diesen AGB bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen der AGB bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit schriftlicher Bestätigung. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. 14.2 Die Vertragsbeziehungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist ausschließlich der Sitz der Firma INFO.14.3 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Falle verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommendes Ergebnis rechtswirksam erzielt wird. Das Vorstehende gilt für die Schließung etwaiger Vertragslücken entsprechend.


ZUSÄTZLICHE ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR KREATIVE LEISTUNGEN

1. Urheberschutz und Nutzungsrechte

1.1 Der mit Gestaltungsarbeiten erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag (Auftragswerk). Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechtes, soweit nichts anderes vereinbart ist.1.2 Die Arbeiten (Entwürfe, Lichtbilder, Werkzeichnungen usw.) sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. 1.3 Die Werke der Firma INFO dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart, den vereinbarten Zweck und im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher, abweichender Vereinbarung gilt als ausschließlicher Zweck des Vertrages die Veröffentlichung der Werke in dem Magazin „INFO“. Bearbeitungen, Mehrfachnutzungen oder sonstige Veröffentlichungen der Werke, etwa in einem anderen Print- oder Online-Medium, sind ohne ausdrückliche Genehmigung der Firma INFO nicht gestattet. 1.4 Die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werken steht unter der aufschiebenden Bedingung der Zahlung der vereinbarten Vergütung.1.5 Über den Umfang der Nutzung steht der Firma INFO ein Auskunftsanspruch zu.


2. Honorar

Entwurf und Werkzeichnung sowie die Einräumung des Nutzungsrechtes bilden eine einheitliche Leistung, deren Vergütung sich nach Ziff. 4.1 der allgemeinen AGB richtet.


3. Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten

3.1. Nach Auftragserteilung gewünschte Änderungen von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung u.a.) werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.3.2 Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungen anstehende technische Nebenkosten (z.B. für Modelle, Zwischenproduktionen, Layoutsatz) sind vom Auftrageber im angemessenen Umfang zu erstatten.3.3 Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber zwecks Durchführung des Auftrages oder der Nutzung des Werkes erforderlich sind, werden die entstehenden Kosten und Spesen im angemessenen Umfang berechnet.3.4 Die Vergabe von Fremdleistungen im Zuge der Auftragsdurchführung (z.B. Lithographie, Druckausführung, Versand) nimmt INFO nur aufgrund einer mit dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarung in dessen Namen und auf dessen Rechnung vor.3.5 Soweit INFO auf Veranlassung des Auftraggebers / Fremdleistungen im eigenen Namen vergibt, stellt der Auftraggeber INFO von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei.3.6 Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.


4. Haftung

4.1. Die Firma INFO ist nicht verpflichtet, eine wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche, persönlichkeitsrechtliche oder zeichenrechtliche Überprüfung der Werke vorzunehmen. INFO wird den Auftraggeber jedoch auf rechtliche Risiken hinweisen, sofern INFO solche Risiken bekannt sind.4.2. Das Risiko, dass die kreativen Arbeiten von INFO im Einklang mit den Bestimmungen des Markengesetzes und spezieller wettbewerbsrechtlicher Vorschriften stehen, trägt der Auftraggeber. Dem Auftraggeber werden vor Produktion und Veröffentlichung der kreativen Arbeiten diese zur Freigabe vorgelegt. 4.3 Die Freigabe von kreativen Arbeiten obliegt dem Auftraggeber (Ziff. 6.2 allgemeine AGB). Delegiert der Auftraggeber im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an die Firma INFO, stellt er die Firma INFO von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten und Schäden frei.


Pforzheim, 1.9.2010